Gemeinderat
Der Gemeinderat (GR) wurde eingerichtet, um die Mitverantwortung aller Christgläubigen (Laienapostolat) zu verdeutlichen. Ausgehend vom Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) soll mit dem Gemeinderat ein gemeinsames Priestertum umgesetzt werden, denn alle sind von Christus berufen, gesandt und werden gebraucht. Zu den wesentlichen Aufgaben des Gemeinderates gehören mitunter die tatkräftige Mitgestaltung des Gemeindelebens und die Bearbeitung von pastoralen und gesellschaftlichen Anliegen. Des Weiteren gibt das demokratisch gewählte Gremium Orientierung und Wegweisung.
Der Gemeinderat besteht aus acht Mitgliedern, die für vier Jahre gewählt werden, sowie dem Pfarrer und der Gemeindereferentin. Die letzte Wahl war im Jahr 2021.
Die Zuständigkeiten, Aufgaben und Arbeitsweise sind in der Satzung des Gemeinderates festgelegt.
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